Wer sich in Dessous zeigt, muss Fotos ertragen
News 23 März, 2007In einer Diskothek hatte die Frau sich in Unterwäsche gezeigt. Dass von der Veranstaltung Fotos in einer Zeitung erschienen, war in Ordnung, entschied ein Gericht.
Wer sich bei einer Modenschau in Unterwäsche zeigt, kann nicht mit Schmerzensgeld rechnen, wenn eine Zeitung ohne seine Zustimmung Bilder davon veröffentlicht. Das Landgericht Berlin wies die Klage einer Erzieherin ab, mit der sie vom Verleger einer Zeitung und einem Fotografen eine Entschädigung für den ungenehmigten Abdruck von Fotos verlangte.
Die Klägerin hatte bei einer Dessous- Show in einer Berliner Diskothek mitgemacht. Die Fotos waren später ohne Zustimmung der jungen Frau in einer regionalen Tageszeitung abgebildet worden.
Quelle: Netzzeitung
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